Feuerwehrpläne dienen neben der raschen Orientierung in einem Objekt bzw. in einer baulichen Anlage der Abstimmung taktischer Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung. Sie sollen auch möglichst alle Informationen enthalten, die der schnellen und effektiven Brandbekämpfung dienen.
Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungswegplan aufzustellen, wenn die Art der Nutzung und Lage der Arbeitsstätte es erfordert. Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In gewissen Abständen ist entsprechend des Plans zu üben, wie sich die Arbeitnehmer z.B. im Brandfall zu verhalten haben.
Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
Feuerwehrlaufkarten haben den Zweck, der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Firmen, den Weg von der Brandmeldezentrale bis zum ausgelösten Brandmelder aufzuzeigen.